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Experten-Service
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Energieberatung einfach auf den Punkt gebracht
Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von Energieberater Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am Telefon sind bei allen Fragen rund um die Energieberatung und Förderanträge für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Unsere Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Wir beraten Sie in allen Fragen rund um Energieeffizienz für Ihr Wohnhaus oder Unternehmen in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Umgebung.
Insbesondere liegt unser Schwerpunkt auf Förderungsmaßnahmen der Bundesregierung zur Erhöhung der Energieeffizienz von Eigenheimen und Gewerbebetrieben. Aktuell fördert die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen um die Energieffizienz von Eigenheimen und Gewerbebetrieben zu erhöhen.
Wir sind zugelassene Energieberater der dena (Deutsche Energie-Agentur) und des Energieffizienzprogrammes der Bundesregierung. Somit sind wir in der Datenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (https://www.energie-effizienz-experten.de) zu finden.
Überzeugen Sie sich von unserem Leistungsportfolio, welches wir in ganz Sachsen anbieten. Unsere Beratungsleistungen im Bereich Energie-Effizienz stellen wir in allen Regionen des Bundeslandes zur Verfügung.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) hat das Ziel mit entsprechenden Maßnahmen über einen bestimmten Zeitraum das Ziel einer energieeffizienten Immobilie zu realisieren.
Mehr erfahren »Für den Austausch von bestimmten Heizungstypen werden Förderungen gewährt. Wie hoch diese sind, hängt vom Typ und der Kombination mit weiteren Möglichkeiten ab. ✓
Mehr erfahren »Unser benutzerfreundlicher Rechner unterstützt Sie dabei, den maximalen Förderbetrag für Ihre Heizungsförderung zu ermitteln » Jetzt testen!
Mehr erfahren »Ein Energieausweis ist eine transparente Möglichkeit die Energieeffizienz eines Gebäudes aufzuzeigen. Wichtig ist es, dass dieser von einem zertifizierten Experten erstellt wird.
Mehr erfahren »Erfahren Sie alles über die Heizlastberechnung: Berechnung der benötigten Heizleistung für Gebäude, um eine optimale Wärmeversorgung sicherzustellen.
Mehr erfahren »Die Energieeffizienz und deren Beratung bedarf es die Beauftragung von Fachleuten. Nur so kann sichergestellt sein, dass eine fundierte Beurteilung erfolgt und Förderungen beantragt werden können.
Mehr erfahren »Wärmebrücken begünstigen die Bedingungen für Schimmelpilzbildung. Damit dies nicht passiert und rechtzeitig erkannt wird, kommt eine Wärmebildkamera zum Einsatz.
Mehr erfahren »Ein wesentlicher Punkt zur Einsparung des Energieverbrauchs ist die Fassadendämmung. Bei Schwachstellen gelangt unkontrolliert Wärme nach außen und steigern die Heizkosten.
Mehr erfahren »Jede Immobilie ist individuell und genauso individuell sollte auch die Fördermittelberatung erfolgen. Welche Zuschüsse in Anspruch genommen werden können, zeigt ein Fachmann auf.
Mehr erfahren »Energieberatung für Hausverwaltungen: Senken Sie Kosten, steigern Sie Effizienz, und tragen Sie zum Umweltschutz bei. Wir helfen Ihnen dabei!
Mehr erfahren »Ob Sie einen Energieberater benötigen, hängt ganz davon ab, was Sie vorhaben. Möchten Sie nur Sanierungen durchführen lassen, ohne Förderungen zu beantragen, dann benötigen Sie nicht unbedingt einen Energieberater. Dennoch kann er auch hier helfen, künftig Energiekosten zu senken und Ressourcen zu schonen.
Möchten Sie Förderungen beantragen und/oder einen Energieausweis erstellen lassen, dann ist ein Energieberater unabdingbar. Denn nur ein dafür qualifizierter Experte ist dazu berechtigt Förderungen zu beantragen oder gültige, anerkannten Energieausweise auszustellen.
Die im Sanierungsfahrplan empfohlenen Maßnahmen sind in der Regel nicht verpflichtend sondern dienen als Orientierung für Eigentümerinnen und Eigentümer, wie sie ihre Gebäude energetisch sanieren können. Der Sanierungsfahrplan zeigt individuelle Maßnahmen auf, um den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu verbessern, und empfiehlt eine zeitliche Abfolge der Sanierungsschritte.
Allerdings kann es im Rahmen von Förderprogrammen oder bestimmten gesetzlichen Regelungen Ausnahmen geben. Beispielsweise kann die Inanspruchnahme bestimmter Fördermittel (wie die KfW-Förderung oder Zuschüsse aus dem Programm für energieeffizientes Bauen und Sanieren) an die Umsetzung bestimmter Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan geknüpft sein.
Zusammengefasst: Die Maßnahmen sind an sich nicht verpflichtend, können jedoch im Rahmen von Förderprogrammen oder speziellen Vorschriften relevant werden.
Ein Energieausweis wird benötigt, wenn:
Grundlage hierfür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das mittlerweile die Energiesparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Dieses legt fest, dass Kauf- oder Mietinteressenten/Mietinteressentinnen über die energetischen Kennwerte und den damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden. Allerdings gilt dies nur bei einem Nutzerwechsel.
Der Verbrauch von Energie und den damit verbundenen Ressourcen steigt stetig an. Ein großer Teil davon wird für das Erzeugen von Heizwärme und die Erwärmung von Brauchwasser benötigt. Somit bieten energetische Sanierungen große Energieeinsparpotenziale. Um die Umwelt zu schonen und den Klimaschutzvorgaben der EU nachzukommen, schafft die Bundesregierung einen Anreiz in Form von Zuschüssen, Krediten oder Steuervergünstigungen.
Ungeachtet davon, dass ein Sanierungsfahrplan Ihnen Gewissheit über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes einbringt und Ihnen die Möglichkeiten zur Verbesserung aufzeigt, ist ein Sanierungsfahrplan aber auch finanziell hochinteressant.
Ein Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre lang gültig und gewährt Ihnen 5% Zusatzförderung bei allen Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Fenster, Türen, Dämmung). Zusätzlich dazu erhöht sich die maximale Fördergrundlage von 30.000 EUR je Wohneinheit und Kalenderjahr auf 60.000 EUR.
Beispiel ohne Sanierungsfahrplan:
Sie investieren 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus (Fenster, Dach, Dämmung etc.) und beantragen eine Förderung. Nun erhalten Sie 15% aus max. 30.000 EUR. Dies entspricht einer Förderung in Höhe von 4.500 EUR.
Beispiel mit Sanierungsfahrplan:
Sie investieren ebenfalls 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus. Mit Sanierungsfahrplan erhalten Sie 15% + 5% Bonus aus 60.000 EUR. Dies entspricht einer Förderung in Höhe von 12.000 EUR.
Somit entgehen Ihnen in diesem Fall OHNE Sanierungsfahrplan 7.500 EUR Förderung. Oder anders formuliert: Mit Sanierungsfahrplan erhalten Sie 7.500 EUR mehr Förderung.
Förderungen vom Staat erhalten Sie, wenn Sie an förderfähigen Programmen teilnehmen und diese durch eine:n qualifizierte:n und zertifizierte:n Energieberater:in beantragen lassen. Diese Förderungen können Sie nicht immer selbst beantragen, weswegen der Weg über den/die Energieberater:in unbedingt ratsam ist.
Beachten Sie aber, dass Sie Angebote von Handwerkern/Handwerkerinnen erst annehmen dürfen, wenn die Förderung beantragt wurde. Ansonsten erhalten Sie diese nicht.