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Ein Energieausweis ist für Nichtwohngebäude (NWG) gesetzlich vorgeschrieben und liefert wichtige Informationen zur energetischen Qualität Ihrer Immobilie. Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu Anforderungen, Arten und Vorteilen eines Energieausweises für NWG.
Der Energieausweis für Nichtwohngebäude bewertet die Energieeffizienz von gewerblich oder öffentlich genutzten Immobilien. Anders als bei Wohngebäuden berücksichtigt er spezifische Nutzungszonen wie Büros, Verkaufsflächen oder Lagerbereiche.
Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben in folgenden Fällen:

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von Energieberater Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Unsere Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Ein Energieausweis für NWG umfasst:
Wir unterstützen Sie bei allen Schritten der Energieausweiserstellung für Nichtwohngebäude:
Ein Energieausweis ist notwendig, wenn ein Nichtwohngebäude neu vermietet, verkauft oder umfassend saniert wird. Darüber hinaus gibt es eine Aushangpflicht für öffentliche Gebäude, die eine Nutzfläche von mehr als 250 Quadratmetern aufweisen. Diese Verpflichtung stellt sicher, dass die energetische Effizienz solcher Gebäude transparent und für die Öffentlichkeit zugänglich ist.
Der Energieausweis bietet wichtige Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes und hilft potenziellen Mietern oder Käufern, fundierte Entscheidungen zu treffen. Insbesondere bei öffentlichen Gebäuden ist es entscheidend, dass die Informationen für alle sichtbar sind, um das Bewusstsein für Energieeffizienz zu fördern und zur Reduzierung des Energieverbrauchs beizutragen.
Die Preise hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe, der Nutzung und der Komplexität des jeweiligen Gebäudes. Um Ihnen ein passendes Angebot zu unterbreiten, berücksichtigen wir alle spezifischen Anforderungen und Gegebenheiten.
Wir freuen uns darauf, Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot zu erstellen, das genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Bitte zögern Sie nicht, uns für eine detaillierte Beratung zu kontaktieren, damit wir alle relevanten Informationen sammeln und ein individuelles Angebot für Sie vorbereiten können.
Nichtwohngebäude zeichnen sich durch eine Vielzahl von Nutzungsbereichen aus, darunter Büros, Lagerhallen und Verkaufsflächen. Diese unterschiedlichen Zonen erfordern eine spezifische Betrachtung im Energieausweis, um präzise und realistische Energieverbrauchswerte zu ermitteln.
Der Energieausweis berücksichtigt die individuellen Anforderungen und Energiebedarfe der verschiedenen Bereiche. Dadurch wird sichergestellt, dass die Berechnungen auf die spezifischen Nutzungsarten abgestimmt sind und somit eine verlässliche Grundlage für energetische Optimierungen bieten.
Durch diese differenzierte Betrachtung wird eine effiziente Energienutzung gefördert, die sowohl ökologisch als auch ökonomisch von Vorteil ist.
Um Energieausweise für Nichtwohngebäude ausstellen zu dürfen, ist es erforderlich, dass die ausstellenden Personen über spezifische Qualifikationen verfügen. Nur qualifizierte Energieberater oder Ingenieure, die entsprechende Zertifikate besitzen und Erfahrungen in diesem Bereich nachweisen können, sind dazu berechtigt. Diese Fachleute müssen in der Lage sein, die energetischen Eigenschaften von Nichtwohngebäuden fundiert zu beurteilen und die notwendigen Berechnungen präzise durchzuführen.
Die Anforderungen an die Qualifikation gewährleisten, dass die ausgestellten Energieausweise zuverlässig und aussagekräftig sind. Dadurch wird sichergestellt, dass die energetische Bewertung der Gebäude den aktuellen Standards entspricht und somit eine fundierte Grundlage für energetische Optimierungen bietet.
Die Dauer der Erstellung hängt maßgeblich von der Menge und der Qualität der zur Verfügung gestellten Unterlagen ab. In einigen Fällen kann der Prozess innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden. In anderen Situationen, insbesondere wenn umfangreiche oder detaillierte Informationen benötigt werden, kann sich die Bearbeitungszeit auf mehrere Wochen erstrecken.
Um den Zeitrahmen besser einschätzen zu können, ist es wichtig, die bereitgestellten Dokumente im Vorfeld sorgfältig zu prüfen. Dies stellt sicher, dass alle notwendigen Informationen vollständig und in hoher Qualität vorliegen, was den gesamten Ablauf effizienter gestaltet.
Der Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude ist ein wichtiges Instrument zur Planung und Durchführung von energetischen Sanierungen in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden. Diese Gebäude, wie Büros, Schulen oder Krankenhäuser, haben spezifische Anforderungen, die der Sanierungsfahrplan berücksichtigt. Er ist ähnlich aufgebaut wie der für Wohngebäude, jedoch auf die besonderen Bedürfnisse von Nichtwohngebäuden zugeschnitten.
1. Gebäudeanalyse
2. Bewertung des energetischen Zustands
3. Entwicklung eines Sanierungsfahrplans
4. Kombination technischer und wirtschaftlicher Aspekte
5. Priorisierung der Maßnahmen
6. Zeitliche Planung
7. Fördermöglichkeiten
Besondere Anforderungen bei Nichtwohngebäuden:
Insgesamt bietet der Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude eine strukturierte und kosteneffiziente Möglichkeit, die Energieeffizienz zu verbessern, und unterstützt Eigentümer bei der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und der Nutzung von Förderungen.
Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zum Thema Energieberatung weiter.