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Einfach und bequem: Datenverarbeitung durch unser Experten-Team
Flexibel und selbstbestimmt: Energieausweis nach eigenem Zeitplan erstellen
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Kontakt & RückrufFull Service & Vor Ort Experte
Professionelle Vor-Ort-Besichtigung: Unser Energieberater kümmert sich um alles, damit Sie schnellstmöglich an Ihren Bedarfsausweis kommen.
Detaillierte und exakte Analyse: Objektaufnahme mit professionellem Equipment.
Kostenlos: • wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten
• und uns mit der Vermittlung beauftragen
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Kontakt & RückrufVerbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und ist in der Regel günstiger. Der Bedarfsausweis hingegen bewertet den theoretischen Energiebedarf anhand der Gebäudesubstanz – unabhängig vom Nutzerverhalten. Er ist aufwändiger, aber objektiver und für viele Gebäude gesetzlich vorgeschrieben.
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten und uns mit der Vermittlung beauftragen, erstellen wir Ihren Energieausweis kostenlos – durch einen zertifizierten Energieexperten direkt vor Ort. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite, ohne zusätzliche Kosten zu haben.
Die Haftung liegt beim ausstellenden Energieberater. Dieser muss eine anerkannte Qualifikation nachweisen und ist für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Bei bewusst falschen oder grob fahrlässig erstellten Ausweisen können Bußgelder bis zu 10.000 € drohen. Unsere Experten sind zertifiziert und arbeiten nach aktuellen gesetzlichen Standards.
Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald eine Immobilie verkauft, vermietet, verpachtet oder neu vermietet wird. Er muss Interessenten bereits bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.
Weitere Informationen zur Themenreihe Energieausweis:
Der Energieausweis dokumentiert, wie energieeffizient ein Gebäude ist, vergleichbar mit einem Verbrauchslabel bei Elektrogeräten. Er ist verpflichtend bei Neubau, Sanierung, Verkauf oder Vermietung und schafft Transparenz für Eigentümer, Käufer und Mieter.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft trat, wurden frühere Regelungen zusammengeführt und verschärft. Das Gesetz stellt neue Anforderungen an die Gebäudeeffizienz:
Damit wird der Energieausweis zu einem zentralen Dokument für Planung, Förderung und Umsetzung energetischer Maßnahmen.
Das GEG definiert Vorgaben für:
Für die Ausstellung eines Energieausweises – ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – sind bestimmte Unterlagen erforderlich. Je vollständiger die Angaben, desto schneller und kostengünstiger verläuft die Erstellung.
Achtung: Ist der Leerstand zu hoch, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.
Neben den Daten für den Verbrauchsausweis sind erforderlich:
Quelle: BMWK – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, www.bmwk.de
Ein Energieausweis darf nicht selbst erstellt werden. Er muss von qualifizierten Fachleuten mit Bezug zum Bauwesen ausgestellt werden. Besonders empfehlenswert ist die Beauftragung eines zertifizierten Energieberaters mit entsprechender Zusatzausbildung.
Tipp: Nutzen Sie geprüfte Experten. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) stellt eine öffentliche Ausstellerdatenbank mit zertifizierten Energieberatern zur Verfügung2.
Die EE-Experten sind dort offiziell gelistet, verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung und sind zusätzlich als Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert. Damit bieten wir Ihnen Kompetenz, Transparenz und maximale Sicherheit bei der Erstellung Ihres Energieausweises.
Quelle: Deutsche Energie-Agentur (dena), www.energie-effizienz-experten.de
Hinweis: Der Begriff Energieberater ist nicht geschützt. Der Titel Energieeffizienzberater hingegen ist rechtlich geschützt und wird nur an berechtigte Personen und Unternehmen vergeben, ähnlich wie ein Meistertitel. Viele Laien nutzen diese Unklarheit aus und täuschen Kunden mit unqualifizierten Angeboten.


Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Ich freue mich auf Ihren Anruf. Unsere Erstberatungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Wir helfen Ihnen gerne
0341 - 21820014 Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 Uhr info@ee-experten.de
Wie gut sind Sie über den Energieausweis informiert? Testen Sie Ihr Wissen in unserem interaktiven Quiz!
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Ein bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis) kann für alle Gebäude ausgestellt werden, unabhängig von Größe, Alter oder Nutzungsart. Dieser Ausweis basiert auf einer detaillierten Analyse der Gebäudeeigenschaften und berechnet den Energiebedarf auf Grundlage von Bauweise, Heizungsanlage und weiteren technischen Faktoren. Er bietet eine fundierte Basis für energetische Sanierungsmaßnahmen.
Ein verbrauchsorientierter Energieausweis (Verbrauchsausweis) ist in der Regel zulässig für:
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre und bietet eine kostengünstigere Alternative zum Bedarfsausweis.
Ein Energieausweis ist erforderlich in folgenden Situationen:
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die frühere Energiesparverordnung (EnEV) ersetzt hat. Dieses Gesetz schreibt vor, dass potenzielle Käufer oder Mieter über die energetischen Kennwerte sowie die damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden müssen. Diese Verpflichtung besteht jedoch nur im Falle eines Nutzerwechsels.
Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes beschreibt. Er ist jedoch nicht in allen Situationen erforderlich. Wenn kein Nutzerwechsel durch Verkauf oder Neuvermietung stattfindet und keine anderen zwingenden Gründe bestehen, entfällt die Pflicht zur Ausstellung. Auch bei kleinen Gebäuden mit einer Nutzfläche unter 50 m² ist ein Energieausweis nicht notwendig. Ebenso sind Baudenkmäler von dieser Pflicht ausgenommen, da sie oft besonderen Schutzbestimmungen unterliegen. Diese Ausnahmen tragen dazu bei, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und den besonderen Charakter historischer Bauten zu bewahren.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig. Dennoch ist es ratsam, bei wesentlichen energetischen Sanierungen oder Modernisierungen, wie zum Beispiel der Erneuerung der Heizanlage oder der Verbesserung der Dämmung, einen neuen Ausweis zu beantragen. Ein aktueller Energieausweis kann den potenziellen Käufern oder Mietern die Effizienzsteigerungen des Gebäudes verdeutlichen und somit den Marktwert der Immobilie erhöhen. Zudem bietet er eine verlässliche Grundlage, um die zukünftigen Energiekosten besser einschätzen zu können. Eine regelmäßige Aktualisierung des Energieausweises trägt somit zur Transparenz und Attraktivität der Immobilie bei.
Der Energieausweis spielt eine entscheidende Rolle für die Transparenz auf dem Immobilienmarkt, indem er verlässliche Informationen zum Energieverbrauch von Gebäuden bereitstellt und so Vergleiche erleichtert. Er analysiert die energetische Effizienz eines Gebäudes, erkennt potenzielle Schwächen in der Gebäudehülle sowie in der technischen Ausstattung und gibt Empfehlungen zur energetischen Verbesserung.
Zu den wesentlichen Funktionen des Energieausweises gehören:

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zum Thema Energieausweis weiter.