Energieberater Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
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Das bedeutet: Unsere Bewertungen stammen ausschließlich von echten Kunden – keinen Interessenten, keinen Fake-Bewertungen, keinen Trollen.

Unsere Erfahrung mit öffentlichen Bewertungsportalen hat gezeigt, dass dort nicht immer faire und authentische Bewertungen abgegeben werden. Um eine verlässliche und ehrliche Darstellung zu gewährleisten, haben wir uns entschieden, auf diese Plattformen zu verzichten.

Stattdessen veröffentlichen wir nun echte Kundenbewertungen – wahlweise mit Namen oder anonym, je nach Wunsch des Kunden. Die Echtheit dieser Bewertungen versichern wir rechtsverbindlich, sodass sich unsere Kunden auf transparente und ehrliche Rückmeldungen verlassen können.

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Preisübersicht für Energieausweise

Wählen Sie das passende Angebot für Ihren Energieausweis

Energieausweis: Verbrauch

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Einfach und bequem: Datenverarbeitung durch unser Experten-Team

Flexibel und selbstbestimmt: Energieausweis nach eigenem Zeitplan erstellen

ab 89,00 €

inkl. MwSt.

Kontakt & Rückruf
Energieausweis: Bedarf, Experte vor Ort

Full Service & Vor Ort Experte

Professionelle Vor-Ort-Besichtigung: Unser Energieberater kümmert sich um alles, damit Sie schnellstmöglich an Ihren Bedarfsausweis kommen.

Detaillierte und exakte Analyse: Objektaufnahme mit professionellem Equipment.

Transparenz garantiert: • Keine versteckten Kosten
• Keine Anfahrtskosten

ab 391,51 €

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Kontakt & Rückruf

Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und ist in der Regel günstiger. Der Bedarfsausweis hingegen bewertet den theoretischen Energiebedarf anhand der Gebäudesubstanz – unabhängig vom Nutzerverhalten. Er ist aufwändiger, aber objektiver und für viele Gebäude gesetzlich vorgeschrieben.

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten und uns mit der Vermittlung beauftragen, erstellen wir Ihren Energieausweis kostenlos – durch einen zertifizierten Energieexperten direkt vor Ort. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite, ohne zusätzliche Kosten zu haben.

Die Haftung liegt beim ausstellenden Energieberater. Dieser muss eine anerkannte Qualifikation nachweisen und ist für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Bei bewusst falschen oder grob fahrlässig erstellten Ausweisen können Bußgelder bis zu 10.000 € drohen. Unsere Experten sind zertifiziert und arbeiten nach aktuellen gesetzlichen Standards.

Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald eine Immobilie verkauft, vermietet, verpachtet oder neu vermietet wird. Er muss Interessenten bereits bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.

Auf dieser Seite

Weitere Informationen zur Themenreihe Energieausweis:

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

  • Beim Verkauf oder Vermietung von Immobilien
  • Bei umfangreichen Sanierungen, die die Energieeffizienz beeinflussen
  • Für Neubauten oder bei geplanter gewerblicher Nutzung
  • Als Pflichtangabe in Immobilienanzeigen gemäß EnEV bzw. Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

  • Bedarfsausweis
    • Beruht auf Baujahr, Gebäudehülle und Anlagentechnik
    • Erforderlich für Altbauten ohne ausreichende Verbrauchsdaten
  • Verbrauchsausweis
    • Stützt sich auf den tatsächlichen Heizenergieverbrauch der letzten drei Jahre
    • Zulässig bei neueren oder bereits regelmäßig genutzten Gebäuden

Wissenswertes zum Energieausweis

  • Gültigkeit beträgt 10 Jahre
  • Darf ausschließlich von zertifizierten Experten ausgestellt werden
  • Hilft Käufern und Mietern bei der Einschätzung der Energieeffizienz
  • Zeigt mögliche Einsparpotenziale und bestehenden Sanierungsbedarf auf


Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis dokumentiert, wie energieeffizient ein Gebäude ist, vergleichbar mit einem Verbrauchslabel bei Elektrogeräten. Er ist verpflichtend bei Neubau, Sanierung, Verkauf oder Vermietung und schafft Transparenz für Eigentümer, Käufer und Mieter.

Warum ist der Energieausweis aktuell so wichtig?

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft trat, wurden frühere Regelungen zusammengeführt und verschärft. Das Gesetz stellt neue Anforderungen an die Gebäudeeffizienz:

  • Ab 2024: Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden (Übergangsfristen bis 2028 möglich)
  • Ab 2025: Neubauten müssen den Effizienzhaus-40-Standard erfüllen
  • Für gewerbliche Neubauten gilt eine Solarpflicht
  • Staatliche Förderungen unterstützen den Heizungstausch mit Zuschüssen von bis zu 70 %1

Damit wird der Energieausweis zu einem zentralen Dokument für Planung, Förderung und Umsetzung energetischer Maßnahmen.

Was regelt das GEG genau?

Das GEG definiert Vorgaben für:

  • Dämmung und Wärmeschutz
  • Heizungs- und Klimatechnik
  • Einsatz erneuerbarer Energien
  • Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises

Welche Unterlagen brauche ich für den Energieausweis?

Für die Ausstellung eines Energieausweises – ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – sind bestimmte Unterlagen erforderlich. Je vollständiger die Angaben, desto schneller und kostengünstiger verläuft die Erstellung.

Verbrauchsausweis – das wird benötigt:

  • Energieverbrauchsdaten (Heizung und Warmwasser) der letzten 3 Jahre
  • Angaben zu Leerstand im Gebäude (Zeitraum, Umfang)
  • Fotos der Immobilie (Fassade, Heizung, ggf. Innenräume)
  • Stromverbrauch der gesamten Immobilie (alle Nutzungseinheiten)
  • Hinweis: Bei Leerstand von mehr als 50 % über ein ganzes Jahr ist ein Verbrauchsausweis nicht zulässig
  • Regionale Witterungsdaten fließen automatisch in die Bewertung ein

Achtung: Ist der Leerstand zu hoch, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.

Bedarfsausweis – zusätzliche Unterlagen:

Neben den Daten für den Verbrauchsausweis sind erforderlich:

  • Grundrisse und Gebäudepläne
  • Baubeschreibung und Baujahr
  • Modernisierungsnachweise (z. B. Fenster, Dach, Heizung)
  • Abgasprotokoll des Schornsteinfegers
  • Nachweise über durchgeführte Sanierungsmaßnahmen (falls vorhanden)

Quelle: BMWK – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, www.bmwk.de

Woher bekomme ich einen Energieausweis?

Ein Energieausweis darf nicht selbst erstellt werden. Er muss von qualifizierten Fachleuten mit Bezug zum Bauwesen ausgestellt werden. Besonders empfehlenswert ist die Beauftragung eines zertifizierten Energieberaters mit entsprechender Zusatzausbildung.

Tipp: Nutzen Sie geprüfte Experten. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) stellt eine öffentliche Ausstellerdatenbank mit zertifizierten Energieberatern zur Verfügung2.

Die EE-Experten sind dort offiziell gelistet, verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung und sind zusätzlich als Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert. Damit bieten wir Ihnen Kompetenz, Transparenz und maximale Sicherheit bei der Erstellung Ihres Energieausweises.


Quelle: Deutsche Energie-Agentur (dena), www.energie-effizienz-experten.de

Das Wichtigste zum Energieausweis im Überblick:

  • Transparenz und Verbraucherschutz: Der Energieausweis informiert über die Energieeffizienz einer Immobilie und schützt Mieter sowie Käufer durch die gesetzlich vorgeschriebene Energieausweispflicht.
  • Sensibilisierung und Handlungsempfehlung: Eigentümer werden auf mögliche Energieeinsparpotenziale hingewiesen und zu energetischen Maßnahmen angeregt.
  • Qualifizierte Erstellung: Ein Energieausweis ist kein Standardzertifikat für wenige Euro aus dem Internet, sondern das Ergebnis einer fundierten Analyse durch qualifizierte Fachkräfte.

Rechtliche Risiken

  • Falsche oder manipulierte Angaben gelten als arglistige Täuschung und können rechtliche Konsequenzen haben. Laut § 27 GEG drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.
  • Schadensersatzansprüche durch Käufer oder Mieter bei Täuschung.
  • Rückabwicklung von Kaufverträgen: Enthält ein Energieausweis falsche Angaben, kann dies zur Anfechtung führen. Käufer haben das Recht, den Vertrag rückabzuwickeln, da er rechtlich unwirksam sein kann.

Unterschiede bei Energieausweisen

  • Verbrauchsausweis: basiert auf bisherigen Energieverbrauchsdaten und ist abhängig vom individuellen Nutzungsverhalten.
  • Bedarfsausweis: erstellt auf Grundlage einer detaillierten technischen Analyse des Gebäudes, unabhängig vom Nutzerverhalten.

Fachkundige Beratung

  • Die Wahl des richtigen Energieausweises und eine korrekte Erstellung sind entscheidend, um rechtliche Risiken zu vermeiden, Vertragsstreitigkeiten vorzubeugen und verlässliche Daten zu gewährleisten.

Hinweis: Der Begriff Energieberater ist nicht geschützt. Der Titel Energieeffizienzberater hingegen ist rechtlich geschützt und wird nur an berechtigte Personen und Unternehmen vergeben, ähnlich wie ein Meistertitel. Viele Laien nutzen diese Unklarheit aus und täuschen Kunden mit unqualifizierten Angeboten.

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Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Ich freue mich auf Ihren Anruf. Unsere Erstberatungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.

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Für Schnellleser: Das Wesentliche zum Energieausweis auf einen Blick

  • Was ist ein Energieausweis?
    Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes. Er gibt Auskunft über den Energiebedarf bzw. -verbrauch und dient Käufern, Mietern und Eigentümern als Orientierungshilfe.
  • Pflicht oder freiwillig?
    In vielen Fällen ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben – z. B. beim Verkauf, der Neuvermietung oder größeren Sanierungen von Immobilien.
  • Zwei Varianten:
    Es gibt Bedarfsausweise (basierend auf Berechnungen der Gebäudehülle und Heiztechnik) und Verbrauchsausweise(basierend auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre).
  • Gültigkeit:
    Ein Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre gültig.
  • Wer darf ihn ausstellen?
    Nur qualifizierte Fachleute wie zertifizierte Energieberater, Architekten oder Ingenieure dürfen Energieausweise erstellen.
  • Kosten:
    Die Preise variieren je nach Gebäudeart und Ausweis-Typ. Bei Wohngebäuden beginnen sie meist ab etwa  350 €, wenn dafür ein Energieberater vor Ort kommt.
  • Warum wichtig?
    Ein Energieausweis schafft Transparenz, hilft beim Vergleich von Immobilien und zeigt Potenziale zur Energieeinsparung auf.

Testen Sie Ihr Wissen über den Energieausweis 

Wie gut sind Sie über den Energieausweis informiert? Testen Sie Ihr Wissen in unserem interaktiven Quiz!

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3 Fragen · ca. 1 Minute · Sie sehen Ihr Ergebnis direkt im Anschluss.

Ein bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis) kann für alle Gebäude ausgestellt werden, unabhängig von Größe, Alter oder Nutzungsart. Dieser Ausweis basiert auf einer detaillierten Analyse der Gebäudeeigenschaften und berechnet den Energiebedarf auf Grundlage von Bauweise, Heizungsanlage und weiteren technischen Faktoren. Er bietet eine fundierte Basis für energetische Sanierungsmaßnahmen.

Ein verbrauchsorientierter Energieausweis (Verbrauchsausweis) ist in der Regel zulässig für:

  • Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten, da hier der Energieverbrauch oft stabiler und repräsentativer ist.
  • Gebäude, deren Bauantrag nach 1977 gestellt wurde, da diese meist über eine bessere energetische Grundausstattung verfügen.

Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre und bietet eine kostengünstigere Alternative zum Bedarfsausweis.

Ein Energieausweis ist erforderlich in folgenden Situationen:

  • bei der Errichtung eines neuen Gebäudes
  • wenn eine umfassende Renovierung durchgeführt wird
  • wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet werden soll

Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die frühere Energiesparverordnung (EnEV) ersetzt hat. Dieses Gesetz schreibt vor, dass potenzielle Käufer oder Mieter über die energetischen Kennwerte sowie die damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden müssen. Diese Verpflichtung besteht jedoch nur im Falle eines Nutzerwechsels.

Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes beschreibt. Er ist jedoch nicht in allen Situationen erforderlich. Wenn kein Nutzerwechsel durch Verkauf oder Neuvermietung stattfindet und keine anderen zwingenden Gründe bestehen, entfällt die Pflicht zur Ausstellung. Auch bei kleinen Gebäuden mit einer Nutzfläche unter 50 m² ist ein Energieausweis nicht notwendig. Ebenso sind Baudenkmäler von dieser Pflicht ausgenommen, da sie oft besonderen Schutzbestimmungen unterliegen. Diese Ausnahmen tragen dazu bei, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und den besonderen Charakter historischer Bauten zu bewahren.

Ein Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig. Dennoch ist es ratsam, bei wesentlichen energetischen Sanierungen oder Modernisierungen, wie zum Beispiel der Erneuerung der Heizanlage oder der Verbesserung der Dämmung, einen neuen Ausweis zu beantragen. Ein aktueller Energieausweis kann den potenziellen Käufern oder Mietern die Effizienzsteigerungen des Gebäudes verdeutlichen und somit den Marktwert der Immobilie erhöhen. Zudem bietet er eine verlässliche Grundlage, um die zukünftigen Energiekosten besser einschätzen zu können. Eine regelmäßige Aktualisierung des Energieausweises trägt somit zur Transparenz und Attraktivität der Immobilie bei.

Der Energieausweis spielt eine entscheidende Rolle für die Transparenz auf dem Immobilienmarkt, indem er verlässliche Informationen zum Energieverbrauch von Gebäuden bereitstellt und so Vergleiche erleichtert. Er analysiert die energetische Effizienz eines Gebäudes, erkennt potenzielle Schwächen in der Gebäudehülle sowie in der technischen Ausstattung und gibt Empfehlungen zur energetischen Verbesserung.

Zu den wesentlichen Funktionen des Energieausweises gehören:

  • Bewertung der energetischen Qualität: Er liefert eine Einschätzung der Energieeffizienz eines Hauses.
  • Identifikation von Schwachstellen: Schwachpunkte in der Bauweise und Technik werden aufgedeckt.
  • Vorschläge zur Modernisierung: Er bietet konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz an.
Jonas Pischner, Energieberater, Energieberater Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
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Ihr Jonas Pischner
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