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Fördermittelberatung gemäß BAFA und KfW

Vom Antrag bis zur Bestätigung – wir führen Sie durch den Prozess

Fördermittel und Zuschüsse gibt es nicht automatisch. Für viele Programme ist die Mitwirkung zugelassener Energieeffizienz-Fachleute erforderlich – von der ersten Einschätzung bis zur Bestätigung zum Antrag (BzA) und der Bestätigung nach Durchführung (BnD). Gemeinsam legen wir vorab fest, welche Förderkulisse (BAFA, KfW, ggf. Länderprogramme) zu Ihrem Vorhaben passt und in welcher Reihenfolge die Schritte sinnvoll sind.

Ein Zuschuss oder Kredit der KfW ist in der Regel nur mit Nachweis durch qualifizierte Energieeffizienz-Fachleute möglich.

KfW: Zuschuss oder Kredit – was passt zu Ihrem Vorhaben?

Die KfW fördert sowohl umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus als auch den Neubau klimafreundlicher Wohngebäude. Je besser der geplante Energiestandard, desto attraktiver fallen Zinsvorteile und Tilgungszuschüsse aus. Wir prüfen die technischen Anforderungen, erstellen die erforderlichen Nachweise und bereiten die Antragsunterlagen vollständig vor.

  • Sanierung zum Effizienzhaus (inkl. Tilgungszuschuss je nach Effizienzhaus-Stufe)
  • Kredite für klimafreundlichen Neubau
  • BzA/BnD-Erstellung durch zugelassene Fachleute als formale Voraussetzung

BAFA: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen & Energieberatung

Das BAFA bezuschusst Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizung und Heizungsoptimierung. Zusätzlich wird die Energieberatung für Wohngebäude (inklusive individuellem Sanierungsfahrplan, iSFP) gefördert. Der iSFP ermöglicht in vielen Fällen einen Bonus auf förderfähige Einzelmaßnahmen. Wir zeigen Ihnen die optimale Kombination und achten darauf, dass alle Fristen und technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.

  • Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik
  • Energieberatung (EBW) mit Zuschuss für die Erstellung eines iSFP
  • iSFP-Bonus auf förderfähige Maßnahmen, sofern die Bedingungen erfüllt sind

So arbeiten die EE-Experten – Ihr roter Faden

  1. Kurzcheck & Zieldefinition: Vorabprüfung von Vorhaben, Budget, Zeitplan und Förderchancen
  2. Technische Analyse: Bestandsaufnahme, energetische Kennwerte, Potenzialermittlung
  3. Konzept & Fahrplan: Maßnahmenpakete, Priorisierung, Etappierung (iSFP)
  4. Förderstrategie: Auswahl BAFA/KfW, Förderhöhe, Kombinationen, Zeitliche Reihenfolge
  5. Antrag & Nachweise: BzA-Erstellung, technische Begründungen, vollständige Unterlagen
  6. Baubegleitung: Qualitätskontrollen, Dokumentation, BnD und Mittelabruf

Welche Unterlagen helfen beim Start?

  • Pläne, Schnitte, Fotos und – falls vorhanden – frühere Gutachten
  • Verbrauchsdaten (Wärme/Strom) und Wartungsnachweise der Anlagentechnik
  • Projektziele (z. B. Effizienzhausniveau, Etappen, Zeitfenster)

Häufige Fragen – kurz beantwortet

Reicht eine Energieberatung aus?

Für viele KfW-Anträge benötigen Sie die Mitwirkung zugelassener Fachleute inklusive BzA/BnD. Wir übernehmen das.

Kann ich schrittweise sanieren?

Ja. Mit iSFP planen wir Etappen so, dass Förderung und Technik optimal zusammenspielen.

Gibt es Zuschüsse für die Beratung?

Ja. Die Energieberatung für Wohngebäude (inkl. iSFP) wird bezuschusst; die genaue Höhe hängt vom Programmstand und Gebäude ab.

Wichtige Spielregeln für die Förderung

  • Antrag immer vor Vorhabensbeginn stellen (keine Auftragsvergabe/kein Baubeginn vor Bestätigung)
  • Ausführung durch fachkundige Unternehmen gemäß technischen Richtlinien
  • Vollständige Rechnungen, Zahlungsnachweise und Bescheinigungen aufbewahren

Die EE-Experten begleiten Sie von der ersten Idee bis zur letzten Bestätigung – mit technischer Präzision, sauberer Antragstellung und einer Förderstrategie, die Ihre Investition spürbar entlastet.

Um sicherzustellen, dass Ihr Handwerkerauftrag förderfähig ist, müssen Sie die Förderung im Vorfeld bei der BAFA oder KfW beantragen. Der Prozess gestaltet sich wie folgt:

  • Lassen Sie die Förderunterlagen durch einen Energieberater in Form eines Sanierungsfahrplans erstellen.
  • Warten Sie auf die Eingangsbestätigung des Förderantrags, die Ihnen per E-Mail zugestellt wird.
  • Erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung sollten Sie das Angebot des Handwerkers bestätigen.

Bitte beachten Sie, dass die Eingangsbestätigung noch keine Förderzusage darstellt. Die Förderung kann weiterhin abgelehnt werden. Die Bestätigung des Handwerkerauftrags ist jedoch ab Erhalt der Eingangsbestätigung nicht mehr förderschädlich.

Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es ratsam, den Zuwendungsbescheid abzuwarten, der Ihnen per Post zugesandt wird und rechtlich verbindlich ist.

Eine nachträgliche Beantragung von Förderungen ist nicht möglich. Alternativ können Sie 20% der Sanierungskosten von Ihrer Einkommenssteuer abziehen. Hierfür benötigen Sie eine Erklärung eines Energieberaters. Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren.

Gut zu wissen: Sie können Angebote einholen, solange Sie diese nicht vor dem Förderantrag bestätigen.

Der kontinuierliche Anstieg des Energieverbrauchs und der damit verbundenen Ressourcen ist ein bedeutendes Thema. Ein erheblicher Anteil dieser Energie wird für die Erzeugung von Heizwärme und die Erwärmung von Brauchwasser verwendet. Daher bieten energetische Sanierungen erhebliche Möglichkeiten zur Energieeinsparung. Um die Umwelt zu schützen und die Klimaschutzrichtlinien der EU zu erfüllen, hat die Bundesregierung Anreize geschaffen. Diese Anreize umfassen Zuschüsse, zinsgünstige Kredite oder Steuererleichterungen, um Bürger und Unternehmen zu motivieren, in energieeffiziente Maßnahmen zu investieren.

Um staatliche Förderungen zu erhalten, ist es notwendig, an entsprechenden förderfähigen Programmen teilzunehmen. Diese Förderungen müssen durch einen qualifizierten und zertifizierten Energieberater beantragt werden. Häufig ist es nicht möglich, diese Anträge selbst zu stellen, weshalb die Unterstützung durch einen Energieberater sehr empfehlenswert ist.

Ein wichtiger Punkt, den Sie beachten sollten, ist, dass Sie keine Angebote von Handwerkern annehmen dürfen, bevor der Förderantrag gestellt wurde. Andernfalls riskieren Sie den Verlust der Fördermittel. Es ist daher ratsam, den Antrag rechtzeitig und korrekt einzureichen, um die Förderung zu sichern.

Wenn Sie einen Sanierungsfahrplan von einem Energieberater erstellen lassen möchten, können Sie je nach Anzahl der Wohneinheiten (WE) von einer bestimmten staatlichen Förderung profitieren. Diese Unterstützung variiert und ist abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten.

Die Höhe weiterer Förderungen lässt sich in der Regel nicht exakt bestimmen, da sie individuell auf die jeweiligen Projekte abgestimmt sind. Zudem besteht die Möglichkeit, verschiedene Förderprogramme zu kombinieren. Dennoch gibt es eine Begrenzung durch die maximale Summe der Gesamtkosten, die pro Maßnahme geltend gemacht werden kann.

Möchten Sie sich zum Thema Fördermittelberatung beraten lassen?

Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von Energieberater Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Unsere Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.

Rufen Sie uns an:

Wir helfen Ihnen gerne

0341 - 21820014 Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 Uhr
Jonas Pischner, Energieberater, Energieberater Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Wie kann ich Ihnen helfen? Jonas Pischner
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