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Fördermittelberatung gemäß BAFA und KfW

Vom Antrag bis zur Bestätigung – wir führen Sie durch den Prozess

Fördermittel und Zuschüsse gibt es nicht automatisch. Für viele Programme ist die Mitwirkung zugelassener Energieeffizienz-Fachleute erforderlich – von der ersten Einschätzung bis zur Bestätigung zum Antrag (BzA) und der Bestätigung nach Durchführung (BnD). Gemeinsam legen wir vorab fest, welche Förderkulisse (BAFA, KfW, ggf. Länderprogramme) zu Ihrem Vorhaben passt und in welcher Reihenfolge die Schritte sinnvoll sind.

Ein Zuschuss oder Kredit der KfW ist in der Regel nur mit Nachweis durch qualifizierte Energieeffizienz-Fachleute möglich.

KfW: Zuschuss oder Kredit – was passt zu Ihrem Vorhaben?

Die KfW fördert sowohl umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus als auch den Neubau klimafreundlicher Wohngebäude. Je besser der geplante Energiestandard, desto attraktiver fallen Zinsvorteile und Tilgungszuschüsse aus. Wir prüfen die technischen Anforderungen, erstellen die erforderlichen Nachweise und bereiten die Antragsunterlagen vollständig vor.

  • Sanierung zum Effizienzhaus (inkl. Tilgungszuschuss je nach Effizienzhaus-Stufe)
  • Kredite für klimafreundlichen Neubau
  • BzA/BnD-Erstellung durch zugelassene Fachleute als formale Voraussetzung

BAFA: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen & Energieberatung

Das BAFA bezuschusst Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizung und Heizungsoptimierung. Zusätzlich wird die Energieberatung für Wohngebäude (inklusive individuellem Sanierungsfahrplan, iSFP) gefördert. Der iSFP ermöglicht in vielen Fällen einen Bonus auf förderfähige Einzelmaßnahmen. Wir zeigen Ihnen die optimale Kombination und achten darauf, dass alle Fristen und technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.

  • Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik
  • Energieberatung (EBW) mit Zuschuss für die Erstellung eines iSFP
  • iSFP-Bonus auf förderfähige Maßnahmen, sofern die Bedingungen erfüllt sind

So arbeiten die EE-Experten – Ihr roter Faden

  1. Kurzcheck & Zieldefinition: Vorabprüfung von Vorhaben, Budget, Zeitplan und Förderchancen
  2. Technische Analyse: Bestandsaufnahme, energetische Kennwerte, Potenzialermittlung
  3. Konzept & Fahrplan: Maßnahmenpakete, Priorisierung, Etappierung (iSFP)
  4. Förderstrategie: Auswahl BAFA/KfW, Förderhöhe, Kombinationen, Zeitliche Reihenfolge
  5. Antrag & Nachweise: BzA-Erstellung, technische Begründungen, vollständige Unterlagen
  6. Baubegleitung: Qualitätskontrollen, Dokumentation, BnD und Mittelabruf

Welche Unterlagen helfen beim Start?

  • Pläne, Schnitte, Fotos und – falls vorhanden – frühere Gutachten
  • Verbrauchsdaten (Wärme/Strom) und Wartungsnachweise der Anlagentechnik
  • Projektziele (z. B. Effizienzhausniveau, Etappen, Zeitfenster)

Häufige Fragen – kurz beantwortet

Reicht eine Energieberatung aus?

Für viele KfW-Anträge benötigen Sie die Mitwirkung zugelassener Fachleute inklusive BzA/BnD. Wir übernehmen das.

Kann ich schrittweise sanieren?

Ja. Mit iSFP planen wir Etappen so, dass Förderung und Technik optimal zusammenspielen.

Gibt es Zuschüsse für die Beratung?

Ja. Die Energieberatung für Wohngebäude (inkl. iSFP) wird bezuschusst; die genaue Höhe hängt vom Programmstand und Gebäude ab.

Wichtige Spielregeln für die Förderung

  • Antrag immer vor Vorhabensbeginn stellen (keine Auftragsvergabe/kein Baubeginn vor Bestätigung)
  • Ausführung durch fachkundige Unternehmen gemäß technischen Richtlinien
  • Vollständige Rechnungen, Zahlungsnachweise und Bescheinigungen aufbewahren

Die EE-Experten begleiten Sie von der ersten Idee bis zur letzten Bestätigung – mit technischer Präzision, sauberer Antragstellung und einer Förderstrategie, die Ihre Investition spürbar entlastet.

Um sicherzustellen, dass Sie die Förderung für einen Handwerkerauftrag erhalten, ist es entscheidend, dass der Förderantrag rechtzeitig bei der BAFA oder KfW eingereicht wird. Der Prozess gestaltet sich folgendermaßen:

  • Lassen Sie die Förderunterlagen durch einen Energieberater in Form eines Sanierungsfahrplans erstellen.
  • Warten Sie auf die Eingangsbestätigung des Förderantrags, die Ihnen per E-Mail zugestellt wird.
  • Erst danach sollten Sie das Angebot oder die Auftragsbestätigung des Handwerkers einholen.

Beachten Sie, dass die Eingangsbestätigung noch keine Förderzusage darstellt. Die Förderung kann weiterhin abgelehnt werden. Dennoch ist die Auftragsbestätigung ab Erhalt der Eingangsbestätigung nicht mehr förderschädlich.

Für absolute Sicherheit empfiehlt es sich, den Zuwendungsbescheid abzuwarten, der per Post versandt wird und rechtsverbindlich ist. Eine nachträgliche Beantragung von Förderungen ist nicht möglich. Alternativ können Sie jedoch 20% der Sanierungskosten von Ihrer Einkommenssteuer abziehen, wofür Sie eine Erklärung eines Energieberaters benötigen. Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren.

Gut zu wissen: Sie können bereits Angebote einholen, sollten diese jedoch nicht vor dem Förderantrag bestätigen.

Der stetig steigende Verbrauch von Energie stellt eine wachsende Herausforderung dar, insbesondere im Hinblick auf die Erzeugung von Heizwärme und die Erwärmung von Brauchwasser. Diese Bereiche sind für einen erheblichen Teil des Energieverbrauchs verantwortlich, was die Bedeutung von energetischen Sanierungen unterstreicht. Solche Maßnahmen bieten nicht nur beträchtliche Energieeinsparpotenziale, sondern tragen auch zur Reduzierung von CO₂-Emissionen bei. Um die Umwelt zu schonen und den Klimaschutzvorgaben der EU gerecht zu werden, fördert die Bundesregierung energetische Sanierungen durch verschiedene Anreize. Dazu gehören Zuschüsse, zinsgünstige Kredite und Steuervergünstigungen, die Hausbesitzern helfen, notwendige Investitionen zu tätigen.

Um staatliche Förderungen zu erhalten, ist es notwendig, an geeigneten Programmen teilzunehmen und die Anträge über einen qualifizierten und zertifizierten Energieberater einzureichen. Diese Förderungen können in der Regel nicht eigenständig beantragt werden, weshalb die Zusammenarbeit mit einem Energieberater dringend empfohlen wird.

Wichtig ist, dass Sie erst dann Angebote von Handwerkern annehmen, wenn der Förderantrag bereits gestellt wurde. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Förderung nicht gewährt wird. Daher ist es entscheidend, diesen Ablauf genau zu beachten, um finanzielle Unterstützung zu sichern.

Wenn Sie planen, einen Sanierungsfahrplan durch einen Energieberater erstellen zu lassen, können Sie je nach Anzahl der Wohneinheiten (WE) eine bestimmte staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Diese Förderung variiert, da sie auf die spezifischen Gegebenheiten Ihres Projekts abgestimmt ist.

Die Höhe der weiteren Fördermittel lässt sich in der Regel nicht exakt vorhersagen, da sie individuell auf das jeweilige Vorhaben zugeschnitten sind. Zudem besteht die Möglichkeit, dass verschiedene Förderprogramme kombiniert werden können. Diese Förderungen sind jedoch durch die Höchstsumme der Gesamtkosten pro Maßnahme begrenzt, die geltend gemacht werden kann.

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