Beratung & Förderungen: 0341 - 21820014
Sehr gut
4.8/5
🏆 BAFA-zertifizierte Energieberater | 🇩🇪 Förderexperten des Bundes
2461 Bewertungen4.8/5 Sehr gut

Kostenlosen Rückruf anfordern: Rückruf anfordern

🇩🇪 Von der Bundesregierung geprüfte und zertifizierte Energieberater

Kostenlose und unverbindliche Beratung: 0341 - 21820014 Beratung über WhatsApp info@ee-experten.de
In Kooperation mit Wüstenrot Energieberatung Logo
0341 - 21820014
Unverbindlich beraten lassen:
0341 - 21820014

Energetische Sanierung steuerlich nutzen

Wer sein Haus energetisch modernisiert, kann einen Teil der Kosten von der Steuer absetzen. Möglich ist dies sowohl für Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs als auch für Investitionen in erneuerbare Energien. Steuerlich berücksichtigt werden unter anderem:

  • Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Installation von Solaranlagen oder Wärmepumpen

Steuervorteil: Bis zu 20 Prozent Ermäßigung

Bis zu 20 Prozent der anrechenbaren Sanierungskosten – maximal 40.000 Euro innerhalb von drei Jahren – können steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten nach dem 31. Dezember 2019 begonnen wurden, die Rechnungen formal korrekt sind und vollständig beglichen werden. Zudem müssen die Maßnahmen durch ein qualifiziertes Fachunternehmen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausgeführt werden.

Zusätzliche Förderung durch das KfW-Effizienzhaus-Programm

Wer besonders energieeffizient saniert oder neu baut, kann zusätzlich vom KfW-Effizienzhaus-Programm profitieren. Dieses Förderangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Projekte mit hohen energetischen Standards. Neben attraktiven Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten kann das Programm auch steuerliche Vorteile bieten, beispielsweise durch verlängerte Abschreibungsfristen.

Fazit: Energie sparen und Steuern entlasten

Eine energetische Sanierung rechnet sich doppelt: Sie schont die Umwelt und senkt dauerhaft die Energiekosten – und sie kann die Steuerlast deutlich reduzieren. Mit einer professionellen Beratung, wie sie die EE-Experten anbieten, lassen sich optimale Förderungen und Steuervorteile von Anfang an sichern.

Möchten Sie sich zum Thema Steuervorteile beraten lassen?

Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von Energieberater Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Unsere Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.

Rufen Sie uns an:

Wir helfen Ihnen gerne

0341 - 21820014 Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 Uhr

§ 35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Sanierungen bei selbstgenutzten Wohngebäuden

Nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) können Eigentümer, die ihr selbstgenutztes Wohngebäude energetisch modernisieren, eine deutliche Steuerermäßigung erhalten. Dies gilt für Gebäude innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums, sofern sie bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre sind.

Höhe der Steuerermäßigung

  • Im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und im Folgejahr: jeweils 7 % der Kosten, maximal 14.000 Euro pro Jahr
  • Im darauffolgenden Jahr: 6 % der Kosten, maximal 12.000 Euro

Insgesamt können pro Objekt bis zu 40.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Die Förderung ist auch für mehrere Einzelmaßnahmen am selben Gebäude möglich.

Förderfähige Maßnahmen

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
  • Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen (ab einem Alter von zwei Jahren)

Zusatzleistungen und Beratung

Auch Kosten für die Bescheinigung der Maßnahmen sowie für eine Beratung durch einen BAFA-zugelassenen Energieberater sind förderfähig. Für Beratungsleistungen kann eine zusätzliche Steuerermäßigung von 50 % der Aufwendungen gewährt werden.

Voraussetzungen

  • Das Gebäude wird ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt (kostenlose Überlassung an Angehörige zu Wohnzwecken ist erlaubt)
  • Die Arbeiten werden von einem qualifizierten Fachunternehmen ausgeführt
  • Die Anforderungen der einschlägigen Rechtsverordnungen werden eingehalten
  • Der Nachweis erfolgt durch eine amtlich vorgeschriebene Bescheinigung

Rechtsgrundlage: § 35c EStG

Jonas Pischner, Energieberater, Energieberater Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Ich freue mich auf Ihren Anruf
Ihr Jonas Pischner
Energieberater Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Schreiben Sie uns

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zum Thema Steuervorteile weiter.

Energieberater Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Sehr gut
4.8
/
5
2461 Bewertungen
Echte Bewertungen für Energieberater Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
4.8 / 5
Sehr gut
Basierend auf 2461 echten Bewertungen
Notenberechnung basierend auf Sternen:
5.00 – 4.50
Sehr gut
4.49 – 3.50
Gut
3.49 – 2.50
Befriedigend
2.49 – 1.50
Ausreichend
1.49 – 1.00
Mangelhaft

Nach jedem Termin erhalten unsere Kunden eine E-Mail mit der Bitte, uns zu bewerten. Diese Bewertungen werden unverändert auf unserer Website dargestellt. Da der Bewertungslink ausschließlich an unsere tatsächlichen Kunden versendet wird und erst nach Abgabe der Bewertung zugänglich ist, ist ein Missbrauch ausgeschlossen.

Das bedeutet: Unsere Bewertungen stammen ausschließlich von echten Kunden – keinen Interessenten, keinen Fake-Bewertungen, keinen Trollen.

Unsere Erfahrung mit öffentlichen Bewertungsportalen hat gezeigt, dass dort nicht immer faire und authentische Bewertungen abgegeben werden. Um eine verlässliche und ehrliche Darstellung zu gewährleisten, haben wir uns entschieden, auf diese Plattformen zu verzichten.

Stattdessen veröffentlichen wir nun echte Kundenbewertungen – wahlweise mit Namen oder anonym, je nach Wunsch des Kunden. Die Echtheit dieser Bewertungen versichern wir rechtsverbindlich, sodass sich unsere Kunden auf transparente und ehrliche Rückmeldungen verlassen können.