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Der Energieausweis für Immobilien

Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung geregelt.

Das Wichtigste zum Energieausweis im Überblick:

  • Ein Energieausweis ist eine Gesamtübersicht und somit eine transparente Möglichkeit die Energieeffizienz einer Immobilie zu zeigen.
  • Die Energieausweispflicht wurde vom Gesetzgeber ins Leben gerufen um Mieter und Käufer zu schützen. Zudem sollen alle Betroffenen sensibilisiert und zum Handeln angeregt werden, sofern erforderlich.
  • Der Energieausweis ist kein Standardzertifikat, welches man für 19 Euro im Internet bestellt, sondern das Ergebnis gewissenhafter und qualifizierter Ingenieursarbeit.
  • Ein falscher Energieausweis verfehlt sein Ziel und ist eine arglistige Täuschung
  • Es gibt Unterschiede zwischen Energieausweisen und der Arbeitsweise von Energieberatern*

*Der Begriff Energieberater ist nicht geschützt. Der Begriff Energieffizienzberater allerdings schon und wird, wie ein Meistertitel nur an berechtigte Personen und Unternehmen vergeben. Viele Laien spielen hier mit der Unwissenheit der Kunden.

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Was ist ein Energieausweis?

Im August 2020 wurde das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch den Gesetzgeber verkündet und löst ab dem 01. November 2020 die vorherige Gesetzgebung (Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz) ab. Somit regelt das GEG zukünftig die energetischen Anforderungen und Richtlinien für klimatisierte oder beheizte Objekte.

Die neue Rechtsprechung beinhaltet Grundsätze und Weisungen zur Klima- und Heizungstechnik, wie auch zum Hitzeschutz und der Dämmung von Gebäuden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Erstellung und Verwendung von Energieausweisen (Bedarfsausweis), wenn ein Neubau entsteht, eine umfassende Sanierung stattfindet oder die Immobilie vermietet oder zum Verkauf angeboten werden soll. Dies war bereits im bisherigen Energieeinsparrecht eine klare Vorgabe und stellt ebenfalls im neuen Gebäudeenergiegesetz eine Anforderung dar.

Woher erhalte ich den Energieausweis?

Die wichtigste Information zuerst: Sie haben leider nicht die Befugnis, sich selbst einen Energieausweis auszustellen. Um einen anerkannten Energieausweis zu erhalten, benötigen Sie die Unterstützung einer Fachperson mit einem beruflichen Hintergrund im Bauwesen. Noch besser ist es, wenn Sie sich für einen Energieberater oder eine Energieberaterin entscheiden, die über eine Zusatzausbildung verfügt.

Wenn Sie sich nun fragen, wo Sie solche qualifizierten Energieberater:innen finden können, gibt es eine einfache Lösung. Die Deutsche Energie-Agentur (Dena) hat eine Expertendatenbank eingerichtet, um Ihnen die Suche zu erleichtern und sicherzustellen, dass Sie auf zertifizierte Fachleute vertrauen können. Wir, die Energieberater Sachsen, sind stolz darauf, zertifizierte Energieberater zu sein und in dieser Datenbank gelistet zu sein. Darüber hinaus sind wir auch als Berater für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle registriert und verfügen über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung.

Was benötige ich für den Energieausweis?

Hierbei wird zunächst in Verbrauchs- und Bedarfsausweis unterschieden. 

Möchten Sie einen Verbrauchsausweis, so werden Nachweise zur Berechnung der Energieverbauchskosten von Warmwasser und Heizung benötigt. Diese sollten mindestens einen Zeitraum von drei Jahren dokumentieren. Ebenso benötigt es Informationen über Leerstände sowie Bilder von der Immobilie. 

Stand das Objekt beispielsweise ein ganzes Jahr zu über 50 Prozent leer, so darf kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Dies gilt als umfangreicher Leerstand womit folglich der Grenzwert des sogenannten „Leerstandsfaktor“ überschritten und die Ausstellung des Verbauchsausweises nicht möglich wäre. 

Zuletzt kommen noch die vollständigen Daten zum Stromverbrauch der gesamten Immobile (alle Nutzungseinheiten) hinzu. Regionale Witterungsverhältnisse spielen zudem auch noch eine Rolle.

Möchten Sie einen Bedarfsausweis, kommen zu den Unterlagen, die Sie für den Verbrauchsbeweis benötigen, noch weitere hinzu. Dabei handelt es sich unter anderem um Dokumente zu den Grundrissen und der Architektur des Gebäudes, Baubeschreibung, sowie Modernisierungsunterlagen und das Abgasprotokoll des Schornsteinfegers.

Grundsätzlich erfolgt eine Begehung der Immobilie für die Erstellung und Berechnung beider Ausweisformen.

Damit Sie eine:n geeignete:n Energieberater:in finden, der/die Ihnen einen Energieausweis ausstellt, können Sie sich auch an die Verbraucherzentrale wenden. Die Energieberater Sachsen sind dabei qualifiziert als Energieberater der Verbraucherzentrale.

Möchten Sie sich zum Thema Energieausweis beraten lassen?

Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von Energieberater Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Unsere Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.

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Ein bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis) kann für alle Gebäude ausgestellt werden, unabhängig von Größe, Alter oder Nutzungsart.

Ein verbrauchsorientierter Energieausweis (Verbrauchsausweis) ist in der Regel zulässig für:

  • Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten
  • Gebäude, deren Bauantrag nach 1977 gestellt wurde
Nein, Energieausweise für Nichtwohngebäude müssen von einem zertifizierten Fachmann erstellt werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
in Energieausweis ist erforderlich, wenn ein Nichtwohngebäude neu vermietet, verkauft oder wesentlich saniert wird. Zudem besteht eine Aushangpflicht für öffentliche Gebäude mit einer Nutzfläche über 250 m².

Ein Energieausweis wird benötigt, wenn:

  • ein Neubau entsteht
  • eine umfassende Sanierung stattfindet
  • eine Immobilie verkauft oder vermietet werden soll

Grundlage hierfür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das mittlerweile die Energiesparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Dieses legt fest, dass Kauf- oder Mietinteressenten/Mietinteressentinnen über die energetischen Kennwerte und den damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden. Allerdings gilt dies nur bei einem Nutzerwechsel.

Die Kosten variieren je nach Größe, Nutzung und Komplexität des Gebäudes. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Bei Verstößen gegen die Energieeinsparverordnung (EnEV) können Bußgelder von bis zu 15.000 Euro verhängt werden. Ein aktueller und korrekter Energieausweis schützt Sie vor rechtlichen Konsequenzen.
Nur qualifizierte Energieberater oder Ingenieure mit entsprechenden Zertifikaten und Erfahrungen im Bereich Nichtwohngebäude dürfen diese Energieausweise ausstellen.
Je nach Umfang und Qualität der bereitgestellten Unterlagen kann die Erstellung zwischen wenigen Tagen und einigen Wochen dauern.

Ein Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig. Bei energetischen Verbesserungen am Gebäude empfiehlt es sich jedoch, vor Ablauf dieser Frist einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen, um die Vorteile gegenüber Kauf- und Mietinteressenten aktuell nachweisen zu können.

Ein Energieausweis für Nichtwohngebäude hat eine Gültigkeit von 10 Jahren, sofern keine umfangreichen baulichen Änderungen vorgenommen werden, die die energetische Qualität beeinflussen.

Der Energieausweis sorgt für Transparenz im Immobilienmarkt, indem er objektive Informationen über den Energiebedarf von Gebäuden liefert und Vergleiche ermöglicht. Er bewertet die energetische Qualität eines Hauses, identifiziert mögliche Schwachstellen bei der Gebäudehülle und Anlagentechnik und bietet Vorschläge zur energetischen Modernisierung.

Jonas Pischner, Energieberater, Energieberater Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Wie kann ich Ihnen helfen? Jonas Pischner

Energieberater Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

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Sie können ganz einfach mit uns Kontakt aufnehmen: Entweder per Formular, per E-Mail, per Telefon oder ganz altmodisch per Post. Gerne helfen wir Ihnen bei allen Fragen zum Thema Energieausweis weiter.

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