Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung geregelt.
*Der Begriff Energieberater ist nicht geschützt. Der Begriff Energieffizienzberater allerdings schon und wird, wie ein Meistertitel nur an berechtigte Personen und Unternehmen vergeben. Viele Laien spielen hier mit der Unwissenheit der Kunden.
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Im August 2020 wurde das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch den Gesetzgeber verkündet und löst ab dem 01. November 2020 die vorherige Gesetzgebung (Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz) ab. Somit regelt das GEG zukünftig die energetischen Anforderungen und Richtlinien für klimatisierte oder beheizte Objekte.
Die neue Rechtsprechung beinhaltet Grundsätze und Weisungen zur Klima- und Heizungstechnik, wie auch zum Hitzeschutz und der Dämmung von Gebäuden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Erstellung und Verwendung von Energieausweisen (Bedarfsausweis), wenn ein Neubau entsteht, eine umfassende Sanierung stattfindet oder die Immobilie vermietet oder zum Verkauf angeboten werden soll. Dies war bereits im bisherigen Energieeinsparrecht eine klare Vorgabe und stellt ebenfalls im neuen Gebäudeenergiegesetz eine Anforderung dar.
Die wichtigste Information zuerst: Sie haben leider nicht die Befugnis, sich selbst einen Energieausweis auszustellen. Um einen anerkannten Energieausweis zu erhalten, benötigen Sie die Unterstützung einer Fachperson mit einem beruflichen Hintergrund im Bauwesen. Noch besser ist es, wenn Sie sich für einen Energieberater oder eine Energieberaterin entscheiden, die über eine Zusatzausbildung verfügt.
Wenn Sie sich nun fragen, wo Sie solche qualifizierten Energieberater:innen finden können, gibt es eine einfache Lösung. Die Deutsche Energie-Agentur (Dena) hat eine Expertendatenbank eingerichtet, um Ihnen die Suche zu erleichtern und sicherzustellen, dass Sie auf zertifizierte Fachleute vertrauen können. Wir, die Energieberater Sachsen, sind stolz darauf, zertifizierte Energieberater zu sein und in dieser Datenbank gelistet zu sein. Darüber hinaus sind wir auch als Berater für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle registriert und verfügen über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung.
Hierbei wird zunächst in Verbrauchs- und Bedarfsausweis unterschieden.
Möchten Sie einen Verbrauchsausweis, so werden Nachweise zur Berechnung der Energieverbauchskosten von Warmwasser und Heizung benötigt. Diese sollten mindestens einen Zeitraum von drei Jahren dokumentieren. Ebenso benötigt es Informationen über Leerstände sowie Bilder von der Immobilie.
Stand das Objekt beispielsweise ein ganzes Jahr zu über 50 Prozent leer, so darf kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Dies gilt als umfangreicher Leerstand womit folglich der Grenzwert des sogenannten „Leerstandsfaktor“ überschritten und die Ausstellung des Verbauchsausweises nicht möglich wäre.
Zuletzt kommen noch die vollständigen Daten zum Stromverbrauch der gesamten Immobile (alle Nutzungseinheiten) hinzu. Regionale Witterungsverhältnisse spielen zudem auch noch eine Rolle.
Möchten Sie einen Bedarfsausweis, kommen zu den Unterlagen, die Sie für den Verbrauchsbeweis benötigen, noch weitere hinzu. Dabei handelt es sich unter anderem um Dokumente zu den Grundrissen und der Architektur des Gebäudes, Baubeschreibung, sowie Modernisierungsunterlagen und das Abgasprotokoll des Schornsteinfegers.
Grundsätzlich erfolgt eine Begehung der Immobilie für die Erstellung und Berechnung beider Ausweisformen.
Damit Sie eine:n geeignete:n Energieberater:in finden, der/die Ihnen einen Energieausweis ausstellt, können Sie sich auch an die Verbraucherzentrale wenden. Die Energieberater Sachsen sind dabei qualifiziert als Energieberater der Verbraucherzentrale.
Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von Energieberater Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Unsere Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Ein bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis) kann für alle Gebäude ausgestellt werden, unabhängig von Größe, Alter oder Nutzungsart.
Ein verbrauchsorientierter Energieausweis (Verbrauchsausweis) ist in der Regel zulässig für:
Ein Energieausweis wird benötigt, wenn:
Grundlage hierfür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das mittlerweile die Energiesparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Dieses legt fest, dass Kauf- oder Mietinteressenten/Mietinteressentinnen über die energetischen Kennwerte und den damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden. Allerdings gilt dies nur bei einem Nutzerwechsel.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig. Bei energetischen Verbesserungen am Gebäude empfiehlt es sich jedoch, vor Ablauf dieser Frist einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen, um die Vorteile gegenüber Kauf- und Mietinteressenten aktuell nachweisen zu können.
Der Energieausweis sorgt für Transparenz im Immobilienmarkt, indem er objektive Informationen über den Energiebedarf von Gebäuden liefert und Vergleiche ermöglicht. Er bewertet die energetische Qualität eines Hauses, identifiziert mögliche Schwachstellen bei der Gebäudehülle und Anlagentechnik und bietet Vorschläge zur energetischen Modernisierung.