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Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Die Förderung kann bei Einzelmaßnahmen für Bestandsgebäuden beansprucht werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie die Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle erhöhen. Darunter fallen beispielsweise Fenster oder Türen sowie die Dämmung der Außenwände oder des Daches.

Gefördert werden:

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
  • Heizungsoptimierung / Hydraulischer Abgleich

Für die Antragstellung benötigen Sie die Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Gerne stehen wir Ihnen hierbei zur Verfügung.

Die Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt 15 %. 

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhalten Sie zusätzlich 5% Förderbonus.

Jonas Pischner, Energieberater, Energieberater Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

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