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Was bringt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Ein individueller Sanierungsfahrplan hilft Ihnen, bei geplanten Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung Ihrer Immobilie bares Geld zu sparen bzw. von hohen staatlichen Förderungen des BAFA zu profitieren.

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In unserem Beispiel liegt ein Handwerkerangebot für eine Dachsanierung in Höhe von 60.000 € für 1 Wohneinheit vor.

Was bringt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

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Handwerkerangebot inkl. MwSt.:

Wohneinheiten:

Ohne Sanierungsfahrplan

Maximale Fördersumme:  €

Förderfähiger Betrag: 15% aus  €

Ihre Förderung ohne iSFP:

 €
  • Höhere maximale Fördersumme
  • Höherer prozentualer Fördersatz
  • Höhere Fördersumme je Wohneinheit
  • Niedrigere Gesamtfördersumme
  • Niedrigerer prozentualer Fördersatz

Mit Sanierungsfahrplan (iSFP)

Maximale Fördersumme:  €

Förderfähiger Betrag: 20% aus  €

Ihre Förderung mit iSFP:

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Mit iSFP erhalten Sie
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  • Höhere maximale Fördersumme
  • Höherer prozentualer Fördersatz
  • Höhere Fördersumme je Wohneinheit
  • Kosten für iSFP werden bis zu 50% gefördert
  • iSFP Gültigkeit: 15 Jahre
  • Keine Umsetzungspflicht
  • Auch abweichende Umsetzung möglich
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Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von Energieberater Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.

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Sanierungsfahrplan: das versteht man darunter


Ein dafür qualifizierter und zertifizierter Gebäudeenergieberater erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), um über einen gewissen Zeitraum eine energieeffiziente Immobilie zu realisieren. Dabei wird in Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem/der Gebäudeenergieberater Ihr maßgeschneiderter Sanierungsfahrplan entwickelt.

Diese Dokumente erhalten Sie nach der Besprechung mit den Fachleuten:

  • “Mein Sanierungsfahrplan”
  • “Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen”
Für Energieberatung sowie einzelne Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie staatliche Fördermittel

Im Sanierungsplan festgehalten werden der energetische Ist-Zustand und der mögliche Kann-Zustand. Daraus ergeben sich Energieeinsparpotenziale, die zur Verbesserung erforderlichen Maßnahmen sowie deren Kosten. Dabei steht Ihnen nicht nur eine Variante einer möglichen Umsetzung zur Auswahl.

Sanierungsfahrplan: eine kostspielige Angelegenheit?

Die Kosten eines Sanierungsfahrplans richten sich nach den Wohneinheiten (WE) und werden zu einem großen Betrag vom Staat gefördert. Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen ein individuelles, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot unterbreiten können

      Wozu dient ein Sanierungsfahrplan?

      Um Ihnen Energieeinsparpotenziale aufzuzeigen, wird ein Sanierungsfahrplan erstellt. Dieser umfasst die benötigten Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie. Der Plan wird individuell auf Ihr Wohngebäude abgestimmt und berücksichtigt dabei bauliche, baukulturelle sowie persönliche Ausgangsbedingungen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

      Beachtet man auch die Vorteile die sich in Zukunft daraus ergeben, spart man Geld und tut ganz nebenbei auch der Umwelt etwas Gutes. Weitere Vorteile sind natürlich auch die einfachere Bedienung der Anlagetechnik sowie ein sich erhöhender Wohnkomfort.

      Ein Sanierungsfahrplan dient nicht dazu eine Architekten-, Fach- oder Werkplanung zu ersetzen. Er zeigt lediglich Sanierungsprinzipien sowie deren energetische Auswirkungen auf.

      Zum besseren Verständnis ein Beispiel: Stellen Sie sich vor bei Ihnen ist eine alte Heizung verbaut. Diese Heizung widerspricht einem energieeffizienten Wohngebäude. Im Sanierungsfahrplan wird dies festgehalten und im Bezug dazu aufgelistet, durch welche anderen Modelle Sie Einsparungen bezüglich Geld und Energie haben sowie in welcher Höhe diese ausfallen.

      Welche finanziellen Vorteile ergeben sich aus der Erstellung eines Sanierungsfahrplans?

      Neben der Tatsache, dass ein Sanierungsfahrplan Ihnen Klarheit über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes verschafft und Empfehlungen für Verbesserungen gibt, bietet er auch erhebliche finanzielle Anreize.

      Ein Sanierungsfahrplan hat eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren und gewährt Ihnen einen Zusatzbonus von 5% für sämtliche Renovierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, wie Dach, Fenster, Türen und Dämmung. Gleichzeitig erhöht sich die maximale Fördergrundlage von 30.000 EUR pro Wohneinheit und Kalenderjahr auf 60.000 EUR.

      Um dies anhand eines Beispiels zu verdeutlichen:

      Ohne einen Sanierungsfahrplan: Angenommen, Sie investieren 60.000 EUR in Renovierungsmaßnahmen an Ihrem Einfamilienhaus, wie Fenstern, Dach, Dämmung usw., und beantragen eine Förderung. In diesem Fall erhalten Sie lediglich 15% von maximal 30.000 EUR, was einer Förderung von 4.500 EUR entspricht.

      Mit einem Sanierungsfahrplan: Wenn Sie dieselben 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus investieren und einen Sanierungsfahrplan nutzen, erhalten Sie nicht nur 15%, sondern zusätzlich einen Bonus von 5% auf die gesamte Investition von 60.000 EUR. Dies führt zu einer Förderung in Höhe von 12.000 EUR.

      Das bedeutet, dass Sie in diesem Beispiel, wenn Sie auf einen Sanierungsfahrplan verzichten, eine Förderung von 7.500 EUR weniger erhalten würden. Anders ausgedrückt: Die Nutzung eines Sanierungsfahrplans ermöglicht Ihnen eine um 7.500 EUR höhere Förderung.

      Wie kann das Ziel eines energieeffizienten Wohngebäudes umgesetzt werden?

      Damit Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan erhalten und die dementsprechenden Förderungen bekommen, sollten Sie sich an einen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) zugelassenen Energieberater:in wenden.

      Bei uns läuft die Bearbeitung Ihres Anliegens folgendermaßen ab:

      Wenn Sie uns anrufen, wird zunächst von unserem Energieberatungsassistenten eine Aufnahme der allgemeinen Daten Ihrer Immobilie durchgeführt. Anschließend wird ein Termin mit einem Gebäudeenergieberater vereinbart, um grundlegende Abläufe/Fragen zu klären. Dabei ist es wichtig, dass Sie uns Grundrisse und Ansichten Ihres Hauses zusenden.

      Beim Vor-Ort Termin wird die Hüllfläche Ihrer Immobilie sowie die Energiebilanz im Ist-Zustand dokumentiert. Auch Details zur Warmwasserbereitung und Wärmeerzeugung werden erfasst. Im Anschluss wird die Förderung des Sanierungsfahrplans beim BAfA durch den Gebäudeenergieberater beantragt.

      Der umfangreiche Sanierungsfahrplan wird von einem qualifizierten Gebäudeenergieberater erstellt und an Sie weitergeleitet. Bei Rückfragen findet eine Nachbesprechung statt. Anschließend wird der Sanierungsfahrplan beim BAfA eingereicht und besprochen, ob Förderanträge für Maßnahmen gestellt werden sollen. Wenn dies der Fall ist, erfolgt die Antragstellung der Förderungen. Danach können die Sanierungsmaßnahmen beginnen.

        Sie können Angebote zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen einholen, dürfen diese aber im Voraus noch nicht bestätigen bzw. in Auftrag geben, da sonst keine Förderung beantragt werden kann.

        Ja, da der Sanierungsfahrplan eine umfassende energetische Optimierung des Gebäudes berücksichtigt.

        Nein, die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen.

        Nein, es können auch nur einzelne Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan gefördert und umgesetzt werden. Die Reihenfolge spielt hierbei keine Rolle.

        Die im Sanierungsfahrplan empfohlenen Maßnahmen sind in der Regel nicht verpflichtend sondern dienen als Orientierung für Eigentümerinnen und Eigentümer, wie sie ihre Gebäude energetisch sanieren können. Der Sanierungsfahrplan zeigt individuelle Maßnahmen auf, um den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu verbessern, und empfiehlt eine zeitliche Abfolge der Sanierungsschritte.

        Allerdings kann es im Rahmen von Förderprogrammen oder bestimmten gesetzlichen Regelungen Ausnahmen geben. Beispielsweise kann die Inanspruchnahme bestimmter Fördermittel (wie die KfW-Förderung oder Zuschüsse aus dem Programm für energieeffizientes Bauen und Sanieren) an die Umsetzung bestimmter Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan geknüpft sein.

        Zusammengefasst: Die Maßnahmen sind an sich nicht verpflichtend, können jedoch im Rahmen von Förderprogrammen oder speziellen Vorschriften relevant werden.

        Wenn Sie die Sanierung eines älteren Gebäudes planen und unsicher sind, welche Maßnahmen tatsächlich sinnvoll und machbar sind, ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) besonders empfehlenswert. Ein iSFP bietet Ihnen eine fundierte, auf Ihr Gebäude zugeschnittene Analyse, die langfristige Energieeinsparungen und eine nachhaltige Modernisierung ermöglicht. Zudem verschafft er Ihnen einen klaren Überblick über notwendige und optionale Sanierungsschritte, die zeitlich gestaffelt oder in einem Zug umgesetzt werden können.

        Eine Beratung durch einen zugelassenen Energieberater ist in den meisten Fällen ohnehin unvermeidlich, da sie Ihnen hilft, Fördermittel zu nutzen und Fehlentscheidungen zu vermeiden.

        Die zusätzlichen Kosten für einen maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan sind dabei gering und machen sich durch die verbesserten Sanierungsmaßnahmen sowie durch mögliche staatliche Förderungen oft schnell bezahlt.

        Ein Sanierungsfahrplan ist ein umfassendes Dokument, das die Schritte zur energetischen Sanierung eines Gebäudes darstellt.

        Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist speziell auf die Bedürfnisse und Bedingungen eines einzelnen Gebäudes zugeschnitten.

        Der Sanierungsfahrplan zeigt Ihnen auf, mit welchen Sanierungsmaßnahmen das Ziel einer energieeffizienten Immobilie realisiert werden kann. Dabei wird der Plan in Abstimmung mit Ihnen von einem/einer Gebäudeberater:in festgelegt. Da dieser individuell auf Ihr Objekt abgestimmt ist, werden auch bauliche, baukulturelle und persönliche Ausgangsbedingungen mit einbezogen. 

        Aufgelistet werden also Energieeinsparpotenziale sowie von dem/der Experten/Expertin ermittelte Sanierungsvorschläge, Kosten und Fördermöglichkeiten. Damit Sie sich das noch etwas besser vorstellen können: In Ihrem Objekt befindet sich eine Heizung, die nicht energieeffizient heizt und erhöhte Kosten verursacht. Im Sanierungsfahrplan wird dies aufgelistet und gleichzeitig aufgezeigt, durch welche regenerative Heiztechnik sie ersetzt werden kann. Ebenso wie viel Geld und Energie dabei gespart wird.

        Ungeachtet davon, dass ein Sanierungsfahrplan Ihnen Gewissheit über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes einbringt und Ihnen die Möglichkeiten zur Verbesserung aufzeigt, ist ein Sanierungsfahrplan aber auch finanziell hochinteressant.

        Ein Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre lang gültig und gewährt Ihnen 5% Zusatzförderung bei allen Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Fenster, Türen, Dämmung). Zusätzlich dazu erhöht sich die maximale Fördergrundlage von 30.000 EUR je Wohneinheit und Kalenderjahr auf 60.000 EUR.

        Beispiel ohne Sanierungsfahrplan:
        Sie investieren 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus (Fenster, Dach, Dämmung etc.) und beantragen eine Förderung. Nun erhalten Sie 15% aus max. 30.000 EUR. Dies entspricht einer Förderung in Höhe von 4.500 EUR.

        Beispiel mit Sanierungsfahrplan:
        Sie investieren ebenfalls 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus. Mit Sanierungsfahrplan erhalten Sie 15% + 5% Bonus aus 60.000 EUR. Dies entspricht einer Förderung in Höhe von 12.000 EUR.

        Somit entgehen Ihnen in diesem Fall OHNE Sanierungsfahrplan 7.500 EUR Förderung. Oder anders formuliert: Mit Sanierungsfahrplan erhalten Sie 7.500 EUR mehr Förderung.

        Nur zertifizierte Energieberater sind berechtigt, einen Sanierungsfahrplan zu erstellen.

        • Ein zertifizierter Energieberater ist in der Regel die zentrale Anlaufstelle für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans. Er führt eine detaillierte Analyse des Gebäudes durch, bewertet dessen energetischen Zustand und entwickelt darauf basierend einen maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan.
        • Der Energieberater überprüft alle relevanten Aspekte wie Wärmedämmung, Heizungsanlage, Fenster, Türen und Lüftungssysteme, um eine umfassende Bewertung der Energieeffizienz des Gebäudes vorzunehmen.
        • Auf Grundlage der Analyse schlägt der Energieberater geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz vor und erstellt einen umsetzbaren Plan, der die Reihenfolge und Priorität der Maßnahmen festlegt.
        • Ein Energieberater kann auch Informationen zu möglichen Fördermitteln und finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten geben, die für die Umsetzung des Sanierungsfahrplans in Anspruch genommen werden können.

        Der Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude, also für gewerbliche und öffentliche Gebäude (auch "individueller Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude", iSFP NWG) ist ein Instrument zur Planung und Umsetzung von energetischen Sanierungen speziell für Gebäude, die nicht primär zu Wohnzwecken genutzt werden, wie Büros, Schulen, Krankenhäuser oder Industriegebäude. Er folgt einem ähnlichen Ansatz wie der Sanierungsfahrplan für Wohngebäude, ist jedoch an die speziellen Anforderungen und Nutzungsmuster von Nichtwohngebäuden angepasst.

         1. Gebäudeanalyse

        • Zunächst wird das Gebäude detailliert analysiert. Dabei werden Bauweise, Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Klimatisierung) sowie der aktuelle Energieverbrauch untersucht. Es erfolgt eine Erfassung aller energetisch relevanten Gebäudekomponenten.

        2. Bewertung des energetischen Zustands

        • Basierend auf den Daten der Gebäudeanalyse wird der energetische Zustand des Gebäudes ermittelt. Dies schließt den Vergleich mit aktuellen Energieeffizienzstandards ein.

        3. Entwicklung eines Sanierungsfahrplans

        • Es werden individuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz vorgeschlagen. Diese Maßnahmen werden in sinnvolle Schritte unterteilt, die entweder in einem Komplettsanierungskonzept oder in schrittweiser Sanierung (über mehrere Jahre) umgesetzt werden können.

        4. Kombination technischer und wirtschaftlicher Aspekte

        • Neben der technischen Machbarkeit werden auch wirtschaftliche Überlegungen berücksichtigt, etwa die Kosten der Sanierung und die zu erwartenden Einsparungen bei den Energiekosten.

        5. Priorisierung der Maßnahmen

        • Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden nach ihrer Dringlichkeit und Effizienz priorisiert. Dies kann beispielsweise die Verbesserung der Dämmung, der Austausch von Fenstern oder die Modernisierung der Heizungsanlage betreffen.

        6. Zeitliche Planung

        • Der Sanierungsfahrplan gibt eine Empfehlung, in welcher Reihenfolge und in welchem Zeitraum die Maßnahmen durchgeführt werden sollten. Das Ziel ist, eine kosteneffiziente und möglichst störungsfreie Umsetzung zu gewährleisten.

        7. Fördermöglichkeiten

        • Der Sanierungsfahrplan enthält oft auch Informationen über verfügbare Förderprogramme, die für die Sanierung genutzt werden können, z. B. Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen.

        Besondere Anforderungen bei Nichtwohngebäuden:

        • Nutzungsmuster: Die energetischen Anforderungen und Nutzungsprofile von Nichtwohngebäuden unterscheiden sich oft stark von Wohngebäuden, z. B. durch längere Betriebszeiten, besondere Anforderungen an Beleuchtung, Klimatisierung oder Belüftung.
        • Vielfältige Gebäudestrukturen: Nichtwohngebäude sind in ihrer Struktur häufig komplexer, was die Anforderungen an die technische Ausstattung und die Sanierungsmaßnahmen ebenfalls anspruchsvoller macht.

        Zusammengefasst ist der Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude ein wertvolles Werkzeug, um strukturiert, kosteneffizient und langfristig die Energieeffizienz eines Gebäudes zu verbessern. Er bietet Planungs- und Entscheidungshilfen für Eigentümer, insbesondere mit Blick auf gesetzliche Anforderungen und mögliche Förderungen.

        Der individuelle Sanierungsfahrplan für Wohngebäude (iSFP) ist ein Instrument, das Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern dabei hilft, die energetische Sanierung ihres Hauses systematisch zu planen und langfristig durchzuführen.

        Er zeigt Schritt für Schritt auf, wie das Gebäude energetisch modernisiert werden kann, um Energieeinsparungen zu erzielen, den Wohnkomfort zu erhöhen und die gesetzlichen Anforderungen an den Klimaschutz zu erfüllen.

        1. Gebäudeanalyse

        • Detailierte Bestandsaufnahme des Gebäudes.
        • Erfassung aller relevanten Bauteile und Anlagen wie Dach, Wände, Fenster, Türen, Heizungsanlage und Lüftungssysteme.
        • Überprüfung des aktuellen Energieverbrauchs im Vergleich zu gesetzlichen Vorgaben und Standards.

        2. Bewertung des energetischen Zustands

        • Vergleich des energetischen Zustands des Gebäudes mit modernen Effizienzstandards.
        • Bewertung der Wärmedämmung, Heizungsanlage und Nutzung erneuerbarer Energien.
        • Ermittlung des Einsparpotentials in Bezug auf Energie und Kosten.

        3. Entwicklung von Maßnahmen

        • Vorschläge für verschiedene Maßnahmenpakete zur energetischen Verbesserung:
          • Dämmmaßnahmen (Dach, Fassade, Kellerdecke)
          • Fenster- und Türentausch
          • Modernisierung der Heizungsanlage (Einbau effizienterer Heizsysteme, ggf. Umstellung auf erneuerbare Energien)
          • Optimierung der Lüftung
          • Einbau von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung

        4. Sanierungsstrategie: Schrittweise oder Gesamtsanierung

        • Komplettsanierung: Alle Maßnahmen in einem Projekt, hohe Anfangskosten, aber schnelle Energieeinsparungen.
        • Schrittweise Sanierung: Maßnahmen über einen längeren Zeitraum, bessere finanzielle Planbarkeit und minimale Störungen.

        5. Priorisierung der Maßnahmen

        • Maßnahmen nach Dringlichkeit und Effizienz priorisieren.
        • Maßnahmen mit hohem Einsparpotenzial oder gesetzlich dringende Maßnahmen werden bevorzugt.
        • Berücksichtigung von Synergien zwischen Maßnahmen.

        6. Wirtschaftlichkeit und Einsparpotenziale

        • Kosten-Nutzen-Analyse der einzelnen Maßnahmen.
        • Ermittlung der Kosten und der zu erwartenden Energie- und Kosteneinsparungen.
        • Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten wie Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen.

        7. Langfristiger Plan

        • Zeitplanung für die Umsetzung der Maßnahmen.
        • Erstellung eines realistischen Zeitrahmens für die Umsetzung.

        8. Dokumentation und Monitoring

        • Umfassende Dokumentation des energetischen Ist-Zustands und der empfohlenen Maßnahmen.
        • Monitoring des Fortschritts nach der Umsetzung, ggf. Nachjustierung der Maßnahmen.

        9. Gesetzliche Anforderungen

        • Erfüllung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) oder anderer Klimaschutzvorgaben.
        • Weg zum KfW-Effizienzhaus-Standard.

        Der Sanierungsfahrplan für Wohngebäude ist eine wertvolle Unterstützung, um die Sanierung eines Hauses systematisch, kostenbewusst und effizient zu planen. Durch die schrittweise Umsetzung können Sanierungskosten besser verteilt werden, während gleichzeitig Energieeinsparungen und ein erhöhter Wohnkomfort erreicht werden.

        Es gibt Förderprogramme, die die Erstellung eines Sanierungsfahrplans finanziell unterstützen.

        Die Kosten der für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans werden zu 50% vom Staat gefördert.

        Ein älterer Sanierungsfahrplan sollte überprüft und ggf. aktualisiert werden, um aktuelle Standards und Technologien zu berücksichtigen.

        Jonas Pischner, Energieberater, Energieberater Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

        Wie kann ich Ihnen helfen? Jonas Pischner

        Energieberater Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

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